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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anmeldung: Mit seiner Anmeldung zum Training in der Selvias- Hundeschule.de erklärt der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden
und akzeptiert zu haben. Eine Anmeldung zu den Kursen der Selvias- Hundeschule.de, ausgenommen ist die Welpengruppe, ist verbindlich.
2. Zahlung: Durch die Anmeldung zum Unterricht/Prüfung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten in bar oder per Überweisung. Zahlung erfolgt bei
Einzelstunden je Stunde, bei Kurspaketen in der zweiten Stunde für die weiteren Stunden im Voraus gemäß der aktuellen Preise. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der
gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Der Kunde ist nicht berechtigt wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
3. Rücktritt: Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts/Prüfung durch den Kunden ist bis mindestens 24 Stunden vorher möglich. Es gelten auch
hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder per Mail. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird die Unterrichtsstunde/Prüfung berechnet.
Selvias- Hundeschule.de behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist oder der Kunde
sich entgegen dem geltenden TierschutzGesetz verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet. Bei Ausfall des Trainings durch
Verschulden der Selvias Hundeschule.de werden die entsprechenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn
Selvias-Hundeschule.de sagt die Stunden ab. Die Selvias-Hundeschule.de behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.
4. Gültigkeit: Nach einer Zeit von 3 Monaten nach Anmeldung verlieren die genommenen Kursstunden ihre Gültigkeit. Eine Rückzahlung erfolgt nicht. Bereits gebuchte
Stunden sind nicht übertragbar.
5. Haftung: Die Selvias- Hundeschule.de haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Selvias- Hundeschule.de
übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle
Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Die Teilnahme aller Unterrichtsstunden oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für die
von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden.
6. Mitwirkungspflicht der TeilnehmerJeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine
Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers abhängt. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund regelmäßig geimpft und entwurmt und
außerdem ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer den Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der
Haftpflichtversicherung vorzulegen.
7. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Leverkusen
(Finanzamt Leverkusen)
8. Schlussbestimmungen: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tagesbetreuung:
1. Hundebetreuungsvertrag
Vereinbarung:
Der Hundehalter hat eine Rufnummer anzugeben, unter welcher er immer erreichbar ist bzw. schnellstmöglich verständigt werden kann. Besonderheiten der Verpflegung und
medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
Der Hundehalter wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in
Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Insoweit wird jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, Schäden werden aufgrund
einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung, Unfall oder Verletzung seines Hundes alle Bemühungen durch einen Tierarzt oder sonstige
Dritte, ohne Ansehen der Kosten, erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund in den letzten 12 Monaten gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten
nach Absprache) geimpft wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, sind wir berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden
wegen mangelnden Impfschutzes gehen zu Lasten des Hundehalters.
Der in Betreuung gegebene Hund wird pünktlich zum Ende der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Verzugsfall fallen Kosten von 10€/Std. an.
Nach Ablauf von 15 Tagen wird der Hund in ein Tierheim unserer Wahl verbracht; die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Dem Hundehalter ist bekannt, dass kranke Hunde und läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter einen kranken Hund/eine läufige Hündin
in die Betreuung geben, wird für etwaige Folgen (Tierarztkosten/Raufereien/Deckung der Hündin während der Betreuungszeit etc.) keine Haftung übernommen. Sämtliche hierbei entstehenden Kosten
gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Betreuungstag ohne Übernachtung 25,00€, 1 Std. spazieren gehen 15,00€ . zu bezahlen. Ein Bringen oder Abholen des Hundes vor 8
Uhr morgens, oder nach 13 Uhr ist nur nach Absprache möglich. In diesen Fällen wird der Preis eines Pensionstages mit Übernachtung fällig.
2. Zwischen dem Hundehalter des zu betreuenden Hundes und er Hundebetreuung Selvia Seljimi namentlich genannt Selvias Hundeschule wird ein Hundebetreuungsvertrag
geschlossen. Grundlagen und Bestandteil jedes Hundebetreuungsvertrages sind die folgenden schriftlich aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen von Selvias Hundeschule. Jeder Hundehalter wird
vor Abschluss des Hundebetreuungsvertrages von Selvia Hundeschule ausdrücklich auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Jeder Hundehalter, der mit Selvias Hundeschule
einen Hundebetreuungsvertrag abschließt, ist mit der Gelten der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und hat sie verstanden.
3. Selvias Hundeschule informiert den Hundehalter umgehend, wenn sein Hund durch außergewöhnliches Verhalten auffällt, welches auf gesundheitliche oder psychische
Störungen des Hundes hinweist oder sein Hund sich nicht angemessener Zeit eingewöhnen kann und ungewöhnliche Probleme auftreten. Der Hundehalter trägt Sorge dafür, dass er für Selvias Hundeschule
jederzeit erreichbar ist und seinen aktuellen Aufenthaltsort angibt, um eine tägliche Erreichbarkeit zu gewährleisten.
4. In einem ausführlichen Beratungsgespräch und einer kostenfreien Probetag des zu betreuenden Hundes wird der Hundehalter informiert, über die Unterbringung des
Hundes im Haus und Freilauf.
5. Der Hundehalter hat im Hundebetreuungsvertrag aufzuführen, dass besondere Ernährung und medizinische Versorgung des Hundes notwendig ist. Details und Art sind im
Hundebetreuungs- vertrag schriftlich anzugeben und festzuhalten.
6. Vor Aufnahme des Hundes wird der Hundehalter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht
sich ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindliche Hunde und auf Hunde die während der Spaziergänge getroffen werden könnten bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen Hunde und
deren Verletzungsfolgen, sowie Personen- und Sachschäden. Läufige Hündinnen sind von der Hundebetreuung ausgeschlossen, sollte vorsätzliche eine läufige Hündin abgegeben worden sein, sind die
Folgeschäden (eventuelle Deckung) und Folgekosten allein durch den Hundehalter zu tragen.
8. Tierarztkosten: Der Hundehalter zeigt durch einen gültigen Impfpass, dass, sein Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Bei Ungültigkeit des Impfschutzes
kann Selvias Hundeschule vom Hundebetreuungsvertrag zurücktreten oder gegebenenfalls die Impfungen auf Kosten des Hundehalter nachholen. Für Schäden an Dritten durch die Nichteinhaltung der
Impfpflicht gehen zu Lasten des
Hundehalters. Namentlich genannt sollten folgende Impfungen erfolgt sein. Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirus Virushusten (Einzelfallentscheidung durch Selvias
Hundeschule). Für Welpen und Junghunde gilt der dem Alter entsprechende nachweisliche Impfschutz. Der Impfpass ist bei Vertragsaschluß abzulegen.
9. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass Tierarztkosten seines Hundes in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen werden, im Falle eines Unfalles
oder bei Verletzung und Erkrankung durch Dritte.
10. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet seinen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Bei Nichteinhaltung wird der Hund nach drei
Tagen einem Tierheim zugeleitet, die Tierheimauswahl erfolgt durch Selvias Hundeschule. Die
Folgekosten trägt der Hundehalter, Selvias Hundeschule schließt Schadensersatzansprüche und jegliche Haftung hierfür aus.
11. Der Hundehalter stellt während der gesamten Betreuungszeit seines Hundes das Futter zur Verfügung oder nach Absprache kann Futter gestellt werden.
Futterkostenberechnung erfolgt je nach Futtermenge und Art (zw.1,00 - 5,00 € pro Tag).
12. Hundebetreuungspreis: Der Hundehalter verpflichtet sich, Betreuungspreise im Voraus oder am Ende der Dienstleistung bar zu bezahlen. Berechnet wird je Kalendertag.
Der Probetag kostet 10,00 €,
Öffnungszeiten Besuchs- Bring- und Abholzeiten sind stets vorher persönlich oder telefonisch zu vereinbaren. Hol- und Bringservice ist individuell vereinbar und wird
schriftlich im Betreuungsvertrag fixiert.
Stornierungskosten fallen an bei folgender Buchungsabsagen:
- 6 bis 0 Tage vor Betreuungsbeginn 100% der Totalsumme
13. Haftung: Die Betreuung Selvias Hundeschule von Selvia Seljimi schließt jede Haftung auf Schadensersatz aus, es sei denn Schäden werden aufgrund einer große
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Hundehalter weist eine gültige
Haftpflichtversicherung in Kopie und eine aktuelle Hundesteuermarke vor, beides muss bei Abgabe des Hundes vorliegen, Selvias Hundeschule behält sich sonst vor, vom Hundebetreuungsvertrag
zurückzutreten.
Der Hundehalter ist sich darüber bewußt/ im klaren, dass der Hund in einer Hundegruppe läuft und das es unter den Tieren zu auseinandersetzungen kommen kann und daraus
Verletzungen resultieren können.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingung gehören zum Betreuungsvertrag. Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bestätigt der Kunde sie gelesen und akzeptiert zu haben.
Sollte einer der hier aufgeführten Punkte wirkungslos werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Punkte.
Selvias Hundeschule/ HUNDETRAINING /
SEMINARE / WORKSHOPS / THEMENABENDE / WANDERUNGEN / REISEN
Vereinbarung:
Die Teilnahme an den Gruppenstunden, Spielstunden, Beratungsstunden, Spaziergängen, Seminaren, Workshops, oder sonstigen Veranstaltungen Selvias Hundeschule erfolgt
auf eigene Gefahr. Für Unfälle von Personen oder Hunden wird nicht gehaftet. Bei Kämpfen und/oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen an Hunden / an
Menschen.
Bei Teilnahme mit einem Hund an den Angeboten von Selvias Hundeschule kann ein Nachweis über ausreichende Impfung des Hundes verlangt werden.
Die Hundeschule und die Ausbilder behalten sich vor, Hunden die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle
besteht selbstverständlich die Möglichkeit durch Einzelunterricht den Hund auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.
Die Ausbilder sind berechtigt, Hundehalter, die den Übungsbetrieb erheblich stören/sich nicht an Anweisungen halten, des Platzes zu verweisen. Den Anweisungen der
Ausbilder ist Folge zu leisten.
Der Hundehalter versichert hiermit ausdrücklich, dass sein Hund haftpflichtversichert ist.
Dem Hundehalter ist bekannt, dass kranke Hunde und läufige Hündinnen nicht teilnehmen können.
Sollte der Hundehalter einen kranken Hund/eine läufige Hündin zum Trainings oder Seminarangebot von Selvias Hundeschule mitbringen, wird für etwaige Folgen
(Tierarztkosten/ Raufereien/ Deckung der Hündin während der Trainingszeit etc.) keine Haftung übernommen.
Sämtliche hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Der Trainingspreis wird im Voraus entrichtet.